1. Die freiheitlich demokratische Grundordnung. Eine rechtswissenschaftliche Grundsatztheorie zu Struktur und Inhalt des „Ewigkeitskerns des Grundgesetzes“, Berlin 2023 (Duncker&Humblot, 386 S., ISBN 978-3-428-18709-6, erschienen am 25.11.2022).
2. Vulnerabilität und Resilienz der freiheitlichen Demokratie. Volkssouveränität, Marktplatz der Meinungen und andere Probleme der deutschen Verfassungsrechtsdogmatik aus Sicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Berlin 2022 (Duncker&Humblot, 367 S., ISBN 978-3-428-18550-4).
Rezension Frank Schreiber, BJ 151 (2022), S. 359: „Verdienstvoll wie überzeugend ist es, dass Fahrner das an Ernst-Wolfgang Böckenförde und damit an Carl Schmitt ausgerichtete Konzept der Volkssouveränität des Bundesverfassungsgerichts auf 37 Seiten ‚zerlegt‘. Seit der Kritik an den Entscheidungen des BVerfG zum Ausländerwahlrecht vor rund dreißig Jahren … gab es hier wohl keinen größeren Wurf mehr… In der Herleitung stützt er sich auf eine unaufgeregt methodenkonservative Auslegung des Art. 20 Abs. 2 GG … Die Argumentation ist sehr stringent …“
Rezension, PräsLG a.D. Böttcher, RuP 12/2022, S. 438-443: „Wer sich mit Matthias Fahrner auf die abenteuerliche Reise in und durch die Substanz, aber auch die Vulnerabilität der freiheitlichen rechtstaatlichen Demokratie begibt und sich mit ihm die Resilienz aneignet oder bewahrt, selbst nach „NSU“ und in und mit Corona-Zeiten nicht zu verzagen, der wird und ist kräftig belohnt. Allerdings: Vollständig wird sich die Tragfähigkeit seiner Thesen und Ergebnisse erst erweisen können, wenn das Gesamtwerk vorliegt. Schon jetzt ist aber zu sagen: Ich kann dem Autor nur empfehlen, diesen Weg der Verbindung von praktischer Erfahrung und wissenschaftlicher Autorenschaft weiter zu gehen. So kann und wird er der Rechtsprechung, der Justizverwaltung und der Jurist*innenausbildung weiter Impulse geben und der jetzigen und der nächsten Generation demokratischer Jurist*innen ein Mutmacher und Helfer, jedenfalls aber: ein kritischer, differenzierter Inspirator sein.
Dem Buch ist eine weite Verbreitung zu wünschen. Es ist so geschrieben, dass die Lektüre nicht so sperrig ist wie der Titel klingt. Es gehört nicht nur in die Universitäts- und juristischen Institutsbibliotheken und in die Gerichtsbibliotheken, sondern als Basislektüre in universitäre Grundlagen- und vor allem Schwerpunktveranstaltungen, in die Referendar*innenausbildung und in die Richter*inneneinführung und -Fortbildung wie natürlich: in die interdisziplinäre wissenschaftliche und in die praktische politische wie justitielle Diskussion. Überdies: Implizit und zuweilen explizit handelt „der Fahrner I“ auch vom „nationalsozialsozialistischen Unrecht“ und „dem Unrecht der SED-Diktatur“ (§ 5 a II 2, 2. Hs. DRiG). Er ist insgesamt bestens geeignet, im Sinne von § 5 III 1 („Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die ethischen Grundlagen des Rechts und fördern die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts…“) den angehenden Jurist*innen die Augen für Recht und Unrecht zu öffnen und der Heranbildung von Fachidioten und Opportunisten vorzubeugen. Und dies aus der Feder eines ausgesprochenen Verfassungsfreundes.
Auf Band II und III, die ja bald kommen sollen, dürfen wir gespannt sein! “
3. Grundrechtreport 2018. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland 2018 (Mitherausgeber), Frankfurt a. M. 2018.
4. Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit – Sündenfall und Test für das ökonomische Rationalitätsparadigma?, 2. Auflage Norderstedt 2009.
5. Logik der Kommunikation, Rationalität des Rechts, Kalkül der Macht. Entwicklung und Anwendung einer mikroanalytisch-psychologischen Rationalitätstheorie in Wissenschaftsgeschichte, Recht und Politik, Norderstedt 2008.
6. Landfrieden, Selbsthilfe und Eigenmacht im Elsass. Entwicklung, Recht und Realität einer interterritorialen Friedensordnung im späten Mittelalter, Diss. jur., Marburg 2007.
7. Laufende Forschungsarbeiten:
a) Terrorismus und Terroraufklärung in der Informationsgesellschaft. Handlungslogiken aus Sicht einer ökonomisch-psychologischen Rationalitätstheorie am Beispiel des Rechtsterrorismus, insbesondere des
Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)
b) Strafrechtlicher Schutz der freiheitlichen Demokratie. Ansatz einer kritischen Theorie des Strafrechts in der freiheitlich demokratischen Grundordnung